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... am Ströbitzer Landgraben

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Starkzehrer mit Kräuterjauche düngen

(manufactum.de)

Die sogenannten Starkzehrer sind Pflanzen mit einem besonders hohen Düngebedarf, da sie über die Saison eine beachtliche Blattmasse und/oder viele Früchte bilden und dazu dem Boden große Mengen Nährstoffe, vor allem Stickstoff, entziehen. Dieser Entzug muss durch reichliche und mehrfache Düngegaben ausgeglichen werden, damit die Pflanzen keinen Mangel leiden und es nicht zu Wachstumsstockungen oder Schäden kommt.

Es wird benötigt:
Werkzeug und Zubehör: Gießkanne mit abnehmbarem Brausekopf, Trichter, stickstoffhaltige Düngelösung (sehr gut geeignet ist Brennnesseljauche).
Anleitung
Ab Juni (bis zum Ende der Wachstumszeit) die Pflanzen mehrmals mit einer stickstoffhaltigen Kräuterjauche (zum Beispiel aus Brennnesseln) versorgen.
Die Jauche mit einer Gießkanne ausbringen. Je nach Pflanzengröße entweder als sogenannte Kopf- oder Blattdüngung direkt auf die Pflanzen (mit Gießbrause) oder als Düngegabe in den Wurzelbereich der Pflanzen, also auf den Boden (ohne Gießbrause).
Für das nächste Jahr vormerken: Am besten schon im Herbst des Vorjahres bzw. im frühen Frühjahr der aktuellen Vegetationsperiode die entsprechenden Beete mit reifem Kompost, verrottetem Mist oder einem anderen organischen Dünger versorgen.
Starkzehrer im Gemüsegarten:
Fast alle Kohlarten (Wirsing, Weiß-, Rot-, Blumen-, Rosen- und Chinakohl), Gurken, Kartoffeln, Tomaten, Zucchini, Kürbis, Lauch, Sellerie oder Rhabarber.

Starkzehrer im Ziergarten:
Dahlien, Rittersporn, Indianernessel, Sommerphlox, Sonnenbraut, Chrysanthemen oder Hortensien.

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Korrekturen in der mobilen Ansicht beim Vorstand (Smartphone)

(31.10.2025)

Fehler bei der Anzeige des Vorstandes korrigiert. Nun kann jedes einzelne Vorstandsmitglied auch im Smartphone angezeigt werden. Der bisher angezeigte namentliche Email-Link wurde in einen allgemeinen Link umgewandelt, der aber im Hintergrund die Vereinsmailadresse des entsprechenden Vorstandsmitglieds enthält.

Website um Rubrik "Tipps" erweitert

(11.02.2025)

Ich habe die Website um eine weitere Rubrik erweitert. Auf der Startseite werden dabei für den jeweilig aktuellen Monat nützliche Tipps nach dem Zufallsprinzip angezeigt. Im Hauptmenü wird die Auflistung aller Tipps, gruppiert nach Monaten, ausgegeben. Viel Spaß beim Stöbern. Übrigens: Eure eigenen Tipps könnt ihr mir gern mit der Angabe des jeweiligen Monats im Gartenjahr an andreas.rusch@am-landgraben.de senden. Diese werde ich dann auch auf der Website mit Nennung des Autors unterbringen.

Pächterwechsel

(03.02.2022)

Aus gegebenem Anlass weisen wir auf die verbindliche Verfahrensweise hin: • Verpächter ist der Kreisverband der Kleingärtner Cottbus-Stadt e.V. Unser Verein schließt Pachtverträge in Vollmacht des Kreisverbandes ab. Daher sind die Vordrucke des Kreisverbandes verbindlich zu nutzen. • Beabsichtigt ein Pächter, seine Parzelle aufzugeben, ist der Vorstand zu informieren (Schriftlich per Post oder per Einwurf in den Vereinsbriefkasten) • Jeder ist berechtigt, selber einen Nachfolgepächter zu suchen. Dieser Interessent ist dem Vorstand zu melden. Wir setzen uns dann mit dem abgebenden Pächter zur weiteren Verfahrensweise in Verbindung. • Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme eines neuen Mitglieds. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, jedem Aufnahmeantrag zuzustimmen. • Wir unterstützen auch Pächter, die ihre Parzelle abgeben wollen, bei der Suche nach einem Nachnutzer. • Die Übertragung der Parzelle darf ausschließlich an ein Mitglied des Kleingartenvereins „Am Landgraben“ e.V. Cottbus erfolgen. • Werden sogenannte „Kaufverträge“ ohne Wissen des Vereinsvorstandes mit Nichtmitgliedern abgeschlossen, sind diese nicht rechtswirksam. Der sog. „Erwerber“ hat kein Recht auf die Nutzung der Parzelle.

Neue Regelungen zur Sammelgrubenentleerung

(01.04.2021)

Die Stadt Cottbus hat die Abwasserentsorgung aus abflusslosen Sammelgruben neu geregelt. Daraus ergeben sich Änderungen bei der Entleerung der Abwasser-Sammelgruben. 1. Abfuhr von Schmutzwasser aus abflusslosen Sammelgruben aus Kleingartenanlagen: Entsorgungsservice Hanschke & Heinze, Striesower Straße 7, 03055 Cottbus, Telefon: 0355 872490 2. Eine Entleerung erfolgt ausschließlich nur dann, wenn eine Kunden-Nummer der Stadtverwaltung Cottbus / LWG vorliegt. Diese Kundennummer befindet sich auf der Entgelterhebung der Stadt. Wer bisher keine Entsorgung vorgenommen hat, muss sich als Kunde neu anmelden. 3. Das An- und Abmeldeformular kann von der Web-Seite unseres Gartenvereins herunter geladen werden, bei Rückfragen geben die Mitglieder des erweiterten Vorstands Auskunft. 4. Auf dem Entsorgungsauftrag muss ab sofort zwingend diese Kundennummer angegeben werden! Hierzu ist das neue Formular zu nutzen. Auch dieses steht auf der Web-Seite zum Download bereit. Wir bitten, diese Änderungen zu beachten – Der Vorstand –

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