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Auf abgeernteten Beeten Gründüngung aussäen

(manufactum.de)

Sind im Gemüsegarten die ersten Beete abgeerntet und werden in dieser Saison nicht mehr bepflanzt, sollte dort eine Gründüngung ausgesät werden. Der Boden wird so vor Austrocknung (Verhärten) oder Starkniederschlägen (Verschlämmen) geschützt und seine Fruchtbarkeit erhalten.

Es wird benötigt:

Pflanzen: Stauden in passender Zusammenstellung (bei der Auswahl Standortansprüche, Wuchsform und Größe im ausgewachsenen Zustand beachten), gegebenenfalls dazu passende Blumenzwiebeln.
Werkzeug: Grabegabel, Schaufel, Kultivator oder Rechen, Feinkompostierer oder Durchwurfsieb, Pflanzkelle, -hacke oder -spaten, je nach Größe des Wurzelballens.
Zubehör: Sammelgefäß für Steine oder Unkraut, gegebenenfalls Erdsieb, Eimer oder ähnliches Gefäß zum Tauchen der Pflanzen, Gießkanne, feuchtebeständige Arbeitshandschuhe, gegebenenfalls Knieschoner.
Düngemittel: reifer Kompost, Hornspäne oder anderer organischer Dünger.
Vorteile der Gründüngung (im Sommer)
Die Gründüngungspflanzen nehmen die noch im Boden vorhandenen Nährstoffe auf, speichern sie und verhindern so deren Auswaschung. Leichtlösliche Nährstoffe wie Stickstoff und Schwefel gingen sonst ins Grundwasser verloren.
Blühende Gründüngungspflanzen bieten vielen Nützlingen eine bedeutende Nahrungsquelle – die im Hochsommer besonders wichtig ist, da jetzt relativ wenige Pflanzen Pollen und Nektar bieten.
Die Pflanzendecke schützt den Boden vor Austrocknung und Starkniederschlägen, fördert das Bodenleben, erhält die Krümelstruktur und vermindert die Ansiedlung von Unkräutern.
Vor allem die tiefwurzelnden Gründüngungspflanzen wie zum Beispiel Ölrettich lockern und lüften den Boden schonend bis in die Tiefe bzw. halten ihn locker.
Leguminosen wie Lupine, Klee oder Ackerbohnen sind dazu in der Lage, Luftstickstoff zu binden, in sogenannten Wurzelknöllchen zu speichern und der Folgekultur als zusätzliche Nährstoffquelle zur Verfügung zu stellen. (Beim Abräumen der Gründüngung das Wurzelwerk dieser Pflanzen also im Boden belassen.)
Ausgelaugte oder mit bodenbürtigen Schädlingen befallene Böden können mit speziellen Bodenkuren (zum Beispiel Tagetes gegen Nematoden) verbessert werden.
Anleitung
Als Aussaatfläche eignen sich alle Beete, die sonst brachliegen würden, zum Beispiel abgeerntete Gemüsebeete, die in dieser Saison nicht mehr neu gepflanzt werden sollen, oder abgeblühte Sommerblumenbeete.
Die Fläche abrechen oder mit Kultivator oder Handegge durchziehen. Dabei größere Steine absammeln und Unkräuter entfernen.
Den Samen breitwürfig auf der Fläche ausbringen.
Die auflaufende Saat gegebenenfalls vor Vogelfraß schützen.
Die oberirdische Pflanzenmasse später untergraben, als schützende Mulchschicht verteilen oder kompostieren. Das Wurzelwerk der Leguminosen mit dem gebundenen Luftstickstoff unbedingt im Boden belassen.

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Website um Rubrik "Tipps" erweitert

(11.02.2025)

Ich habe die Website um eine weitere Rubrik erweitert. Auf der Startseite werden dabei für den jeweilig aktuellen Monat nützliche Tipps nach dem Zufallsprinzip angezeigt. Im Hauptmenü wird die Auflistung aller Tipps, gruppiert nach Monaten, ausgegeben. Viel Spaß beim Stöbern. Übrigens: Eure eigenen Tipps könnt ihr mir gern mit der Angabe des jeweiligen Monats im Gartenjahr an andreas.rusch@am-landgraben.de senden. Diese werde ich dann auch auf der Website mit Nennung des Autors unterbringen.

Ströbitzer Hofflohmarkt 2025

(06.02.2025)

Am 26.April 2025 findet der traditionelle Hofflohmarkt im Stadtteil Ströbitz statt. Wir möchten unseren Mitgliedern die Möglichkeit geben, daran teilzunehmen und ungenutzte Schätze aus den Lauben und aus den Kellern zu Hause zu verkaufen. Auf der Wiese vor dem Vereinsheim können die Stände dazu aufgebaut werden. Die Standgebühr beträgt 5,- € pro Stand und wird an den Veranstalter für die Herstellung von Werbezetteln direkt weitergegeben. Bitte melden Sie sich bei Interesse formlos beim Verein bis zum 31.März an und überweisen Sie unaufgefordert 5,- € mit dem Stichwort HOFFLOHMARKT, Parzellennummer und Namen auf das bekannte Konto unseres Vereins.

Aktuelle Termine für 2025 sind online

(06.02.2025)

Nun sind sie da, die neuen Termine für das Jahr 2025.

Pächterwechsel

(03.02.2022)

Aus gegebenem Anlass weisen wir auf die verbindliche Verfahrensweise hin: • Verpächter ist der Kreisverband der Kleingärtner Cottbus-Stadt e.V. Unser Verein schließt Pachtverträge in Vollmacht des Kreisverbandes ab. Daher sind die Vordrucke des Kreisverbandes verbindlich zu nutzen. • Beabsichtigt ein Pächter, seine Parzelle aufzugeben, ist der Vorstand zu informieren (Schriftlich per Post oder per Einwurf in den Vereinsbriefkasten) • Jeder ist berechtigt, selber einen Nachfolgepächter zu suchen. Dieser Interessent ist dem Vorstand zu melden. Wir setzen uns dann mit dem abgebenden Pächter zur weiteren Verfahrensweise in Verbindung. • Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme eines neuen Mitglieds. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, jedem Aufnahmeantrag zuzustimmen. • Wir unterstützen auch Pächter, die ihre Parzelle abgeben wollen, bei der Suche nach einem Nachnutzer. • Die Übertragung der Parzelle darf ausschließlich an ein Mitglied des Kleingartenvereins „Am Landgraben“ e.V. Cottbus erfolgen. • Werden sogenannte „Kaufverträge“ ohne Wissen des Vereinsvorstandes mit Nichtmitgliedern abgeschlossen, sind diese nicht rechtswirksam. Der sog. „Erwerber“ hat kein Recht auf die Nutzung der Parzelle.

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