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Gemüse in Mischkultur anbauen

(manufactum.de)

Die Arbeit im Gemüsegarten ist nun in vollem Gange. Viele Arten werden gesät oder gepflanzt, einiges wird auch schon geerntet. Bei der Beetbelegung gilt es, sinnvolle Fruchtfolgen und Mischkulturen zu beachten. Damit wird ein gesundes Bodenleben erhalten und das Wachstum kräftiger, gesunder Gemüsepflanzen gefördert, ohne dass Pflanzenschutzmittel oder übermäßig viel Dünger eingesetzt werden müssten.

Es wird benötigt:

Saat- und Pflanzgut: gesundes, keimfähiges Saatgut bzw. gesunde Jungpflanzen von Gemüsearten, die im Juni ausgesät bzw. ausgepflanzt werden.
Werkzeug: Werkzeug zur flachen Bodenlockerung (Kultivator, Rollkultivator, Flachschneider, Harke oder Handegge), Rechen, Schaufel, Pflanzwerkzeug für Jungpflanzen (Pflanzholz, -kelle, -messer).
Zubehör: Pflanzschnur, Etiketten, Transport- oder Schubkarre, gegebenenfalls Mulchfolie, Vliesmaterial oder Kulturschutznetze (im Fachhandel erhältlich).

Hinweise zur Fruchtfolge
In der Landwirtschaft ist sie als Fruchtwechsel bekannt und folgt im Prinzip der historischen Dreifelderwirtschaft: Auf zwei Anbaujahre folgte ein Jahr der Brache. Dies beruht auf der Erkenntnis, dass Kulturpflanzen den Boden (einseitig) auslaugen, wenn sie längere Zeit auf der gleichen Stelle angebaut werden. Außer durch den Nährstoffentzug wird diese sogenannte Bodenmüdigkeit auch durch Stoffe verursacht, die die Pflanzenwurzeln abgeben und die sich im Boden anreichern, wenn über einen längeren Zeitraum gleiche Gewächse am gleichen Platz stehen.
Im Gemüsegarten werden kleinere Flächen relativ intensiv bewirtschaftet. Hier ist es um so wichtiger, eine bestimmte Fruchtfolge einzuhalten, um ein Auslaugen des Bodens zu verhindern.
Dazu die zur Verfügung stehende Fläche in drei Quartiere einteilen (die jeweils aus mehreren Beeten bestehen können) und jährlich wechselnd Gemüsearten mit unterschiedlich hohem Nährstoffbedarf anbauen: erst Starkzehrer, dann Mittelzehrer und schließlich Schwachzehrer anbauen – bis im vierten Jahr die ursprüngliche Beetbelegung wieder erreicht ist.
Starkzehrer sind Gemüsearten mit hohem Nährstoffbedarf (zum Beispiel alle Kohlarten, Kartoffel, Gurke, Lauch, Sellerie, Zucchini und Kürbis), Mittelzehrer haben einen mittleren Nährstoffbedarf (Zwiebeln, Möhren, Rote Bete, Salate, Fenchel, Radieschen, Spinat und Kohlrabi), und Schwachzehrer benötigen nur geringe Nährstoffmengen (Bohnen, Erbsen und Kräuter).
Hinweise zur Mischkultur
Dem Prinzip der Mischkultur liegt zugrunde, dass es auch in der Pflanzenwelt unterschiedlich gut funktionierende Partner- oder Nachbarschaften gibt. Bestimmte Pflanzen bilden natürliche, harmonische Gemeinschaften und fördern sich gegenseitig im Wachstum.
Oberirdisch zeigt sich dies darin, dass die Pflanzen sich mit ihren Blättern und Früchten nicht bedrängen und nicht um Licht und Luft konkurrieren.
Im (unterirdischen) Wurzelbereich ist die passende Nachbarschaft noch wichtiger. In Mischkulturen entnehmen die Pflanzen dem Boden unterschiedliche Nährstoffmengen und geben gleichzeitig verschiedene Substanzen an den Boden ab, so dass der Effekt der Bodenmüdigkeit durch die Anreicherung eines Stoffes im Boden kaum zum Tragen kommen kann.
In „funktionierenden“ Pflanzengemeinschaften können diese Wurzelausscheidungen sogar helfen, gegenseitig Schädlinge und Krankheiten abzuwehren. Den gleichen Effekt können auch Duftstoffe haben, die von den Pflanzen in die Umgebung abgegeben werden.
Besonders günstige Mischungen sind zum Beispiel: frühe Möhren und Zwiebeln; späte Möhren und Lauch; Buschbohnen, Rote Bete und Bohnenkraut; Möhren, Salat und Schnittlauch, Sellerie und Lauch; Salat, Radieschen und Kohlrabi; Gurken und Dill.
Besonders ungünstige Kombinationen sind: Buschbohnen und Zwiebeln, Salat und Petersilie, Erbsen und Bohnen, Tomaten und Erbsen, Fenchel und Tomaten, Kohl und Zwiebeln.

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Website um Rubrik "Tipps" erweitert

(11.02.2025)

Ich habe die Website um eine weitere Rubrik erweitert. Auf der Startseite werden dabei für den jeweilig aktuellen Monat nützliche Tipps nach dem Zufallsprinzip angezeigt. Im Hauptmenü wird die Auflistung aller Tipps, gruppiert nach Monaten, ausgegeben. Viel Spaß beim Stöbern. Übrigens: Eure eigenen Tipps könnt ihr mir gern mit der Angabe des jeweiligen Monats im Gartenjahr an andreas.rusch@am-landgraben.de senden. Diese werde ich dann auch auf der Website mit Nennung des Autors unterbringen.

Ströbitzer Hofflohmarkt 2025

(06.02.2025)

Am 26.April 2025 findet der traditionelle Hofflohmarkt im Stadtteil Ströbitz statt. Wir möchten unseren Mitgliedern die Möglichkeit geben, daran teilzunehmen und ungenutzte Schätze aus den Lauben und aus den Kellern zu Hause zu verkaufen. Auf der Wiese vor dem Vereinsheim können die Stände dazu aufgebaut werden. Die Standgebühr beträgt 5,- € pro Stand und wird an den Veranstalter für die Herstellung von Werbezetteln direkt weitergegeben. Bitte melden Sie sich bei Interesse formlos beim Verein bis zum 31.März an und überweisen Sie unaufgefordert 5,- € mit dem Stichwort HOFFLOHMARKT, Parzellennummer und Namen auf das bekannte Konto unseres Vereins.

Aktuelle Termine für 2025 sind online

(06.02.2025)

Nun sind sie da, die neuen Termine für das Jahr 2025.

Pächterwechsel

(03.02.2022)

Aus gegebenem Anlass weisen wir auf die verbindliche Verfahrensweise hin: • Verpächter ist der Kreisverband der Kleingärtner Cottbus-Stadt e.V. Unser Verein schließt Pachtverträge in Vollmacht des Kreisverbandes ab. Daher sind die Vordrucke des Kreisverbandes verbindlich zu nutzen. • Beabsichtigt ein Pächter, seine Parzelle aufzugeben, ist der Vorstand zu informieren (Schriftlich per Post oder per Einwurf in den Vereinsbriefkasten) • Jeder ist berechtigt, selber einen Nachfolgepächter zu suchen. Dieser Interessent ist dem Vorstand zu melden. Wir setzen uns dann mit dem abgebenden Pächter zur weiteren Verfahrensweise in Verbindung. • Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme eines neuen Mitglieds. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, jedem Aufnahmeantrag zuzustimmen. • Wir unterstützen auch Pächter, die ihre Parzelle abgeben wollen, bei der Suche nach einem Nachnutzer. • Die Übertragung der Parzelle darf ausschließlich an ein Mitglied des Kleingartenvereins „Am Landgraben“ e.V. Cottbus erfolgen. • Werden sogenannte „Kaufverträge“ ohne Wissen des Vereinsvorstandes mit Nichtmitgliedern abgeschlossen, sind diese nicht rechtswirksam. Der sog. „Erwerber“ hat kein Recht auf die Nutzung der Parzelle.

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