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Rankhilfen für einjährige Kletterpflanzen aufstellen

(manufactum.de)

Die im April oder Anfang Mai ausgesäten einjährigen Kletterpflanzen wie Duftwicke, Kapuzinerkresse, Prunkwinde oder auch Feuerbohne benötigen stabile Rankgerüste oder Spaliere, an denen sie Halt finden können.

Es wird benötigt:

Pflanzen: Saatgut oder Jungpflanzen von einjährigen Kletterpflanzen, zum Beispiel Wicken, Kapuzinerkresse, Prunkwinde oder Feuerbohne.
Werkzeug und Zubehör: passende Rankgerüste oder Spaliere (freistehend oder zur Wandbefestigung), Bindematerial, Befestigungsmaterial für Wandspaliere (Schrauben, Dübel oder Nägel), Werkzeug zur Befestigung von Wandspalieren (Bohrmaschine oder Hammer).

Anleitung
Die Rankhilfen möglichst früh aufstellen bzw. installieren, damit die rasch wachsenden Pflanzen gleich von Beginn an hineinwachsen – und nicht bei einem nachträglichen „Einfädeln“ Schaden nehmen können.
Um die Wuchsrichtung der Pflanze zu beeinflussen oder sie gleichmäßig am Spalier zu verteilen, gegebenenfalls einzelne Ranken und Triebe zusätzlich mit Draht, Schnur oder Band befestigen.
Auf Balkon oder Terrasse können die raschwüchsigen einjährigen Pflanzen auch zu einem Sichtschutz – entlang von gespannten Drähten oder Schnüren – gezogen werden.
Hinweise zur Wahl der passenden Rankhilfe
Es wird zwischen freistehenden und solchen für die Wandbefestigung unterschieden.
Freistehende Rankgerüste sind flexibel einsetzbar und können sowohl im Beet als auch in größeren Gefäßen verwendet werden, eben dort, wo die Pflanze wachsen soll. Sie werden im Herbst – wenn der erste Frost die Saison beendet hat – mitsamt der Pflanze abgeräumt und eignen sich damit besonders für die einjährigen, nicht winterharten Pflanzen.
Spaliere für die Wand werden fest installiert und sind damit vor allem für die dauerhaften Kletterpflanzen wie Waldrebe, Geißblatt oder Kletterrose sinnvoll – dienen aber natürlich ebenso gut einer jährlich wechselnden Bepflanzung von Einjährigen als Stütze.

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Website um Rubrik "Tipps" erweitert

(11.02.2025)

Ich habe die Website um eine weitere Rubrik erweitert. Auf der Startseite werden dabei für den jeweilig aktuellen Monat nützliche Tipps nach dem Zufallsprinzip angezeigt. Im Hauptmenü wird die Auflistung aller Tipps, gruppiert nach Monaten, ausgegeben. Viel Spaß beim Stöbern. Übrigens: Eure eigenen Tipps könnt ihr mir gern mit der Angabe des jeweiligen Monats im Gartenjahr an andreas.rusch@am-landgraben.de senden. Diese werde ich dann auch auf der Website mit Nennung des Autors unterbringen.

Ströbitzer Hofflohmarkt 2025

(06.02.2025)

Am 26.April 2025 findet der traditionelle Hofflohmarkt im Stadtteil Ströbitz statt. Wir möchten unseren Mitgliedern die Möglichkeit geben, daran teilzunehmen und ungenutzte Schätze aus den Lauben und aus den Kellern zu Hause zu verkaufen. Auf der Wiese vor dem Vereinsheim können die Stände dazu aufgebaut werden. Die Standgebühr beträgt 5,- € pro Stand und wird an den Veranstalter für die Herstellung von Werbezetteln direkt weitergegeben. Bitte melden Sie sich bei Interesse formlos beim Verein bis zum 31.März an und überweisen Sie unaufgefordert 5,- € mit dem Stichwort HOFFLOHMARKT, Parzellennummer und Namen auf das bekannte Konto unseres Vereins.

Aktuelle Termine für 2025 sind online

(06.02.2025)

Nun sind sie da, die neuen Termine für das Jahr 2025.

Pächterwechsel

(03.02.2022)

Aus gegebenem Anlass weisen wir auf die verbindliche Verfahrensweise hin: • Verpächter ist der Kreisverband der Kleingärtner Cottbus-Stadt e.V. Unser Verein schließt Pachtverträge in Vollmacht des Kreisverbandes ab. Daher sind die Vordrucke des Kreisverbandes verbindlich zu nutzen. • Beabsichtigt ein Pächter, seine Parzelle aufzugeben, ist der Vorstand zu informieren (Schriftlich per Post oder per Einwurf in den Vereinsbriefkasten) • Jeder ist berechtigt, selber einen Nachfolgepächter zu suchen. Dieser Interessent ist dem Vorstand zu melden. Wir setzen uns dann mit dem abgebenden Pächter zur weiteren Verfahrensweise in Verbindung. • Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme eines neuen Mitglieds. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, jedem Aufnahmeantrag zuzustimmen. • Wir unterstützen auch Pächter, die ihre Parzelle abgeben wollen, bei der Suche nach einem Nachnutzer. • Die Übertragung der Parzelle darf ausschließlich an ein Mitglied des Kleingartenvereins „Am Landgraben“ e.V. Cottbus erfolgen. • Werden sogenannte „Kaufverträge“ ohne Wissen des Vereinsvorstandes mit Nichtmitgliedern abgeschlossen, sind diese nicht rechtswirksam. Der sog. „Erwerber“ hat kein Recht auf die Nutzung der Parzelle.

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