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... am Ströbitzer Landgraben

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Dahlien pflanzen

(manufactum.de)

Ab Mitte Mai können die frostempfindlichen Dahlien gefahrlos ins Freiland gesetzt werden. Sie bevorzugen ein tief gelockertes, gut gedüngtes Beet, denn als sogenannte Starkzehrer, die innerhalb kurzer Zeit viel Blattmasse bilden, benötigen Dahlien ausreichend Nährstoffe.

Es wird benötigt:

Pflanzen: gesunde Dahlienknollen aus der eigenen Überwinterung oder im Frühjahr neu gekaufte.
Werkzeug: Sauzahn oder Gabel, Schaufel, Transportkarre, scharfes Messer, Pflanzwerkzeug (je nach Knollengröße Pflanzkelle, -hacke oder -spaten).
Zubehör: Schneckenschutz (Umzäunungen für ganze Beete oder für Einzelpflanzen), Etiketten, Kompost oder verrotteter Stallmist, Arbeitshandschuhe

Anleitung
Vor dem Pflanzen die Knollen vorsichtig von Erdresten reinigen und auf Fäulnis oder andere Überwinterungsschäden prüfen. Nur Knollen mit festem und gesundem Wurzelhals verwenden, da die Dahlie nur dort neu austreibt.
Große Knollen können in diesem Zuge mit einem scharfen Messer geteilt und der Bestand damit vergrößert werden. Dabei darauf achten, dass immer ein Stück des Wurzelhalses an jedem Teil verbleibt. Jede neue Knolle sofort mit dem richtigen Sortennamen etikettieren.
Den Boden gut mit Kompost oder verrottetem Stallmist versorgen und mit Sauzahn oder Gabel tief lockern, so dass er von durchlässiger und humusreicher Struktur ist.
Einen freien und sonnigen Standort wählen, der nicht vor Hecken, unter Bäumen oder zu nah an anderen Pflanzen liegen sollte. Je nach Sorte einen Pflanzabstand zwischen 50 und 100 cm einhalten. Dahlien benötigen einen Bereich, der nur ihnen zusteht; stehen sie in zu enger Nachbarschaft mit anderen Pflanzen, sind sie blühschwach oder kümmern. Nimmt man aber darauf Rücksicht, blühen Dahlien selbst in ausgesprochen schlechten und regnerischen Sommern.
Das Pflanzloch so bemessen, dass die Knolle – mit nach oben zeigendem Wurzelhals – locker hineinpasst und mit 5 bis 10 cm Erde bedeckt werden kann.
Dahlien zählen zu den beliebtesten „Futterpflanzen“ von Schnecken, daher den frischen Austrieb vor Fraß schützen, zum Beispiel mit einem Schneckenzaun rund um das ganze Beet oder für einzelne Pflanzen.

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Website um Rubrik "Tipps" erweitert

(11.02.2025)

Ich habe die Website um eine weitere Rubrik erweitert. Auf der Startseite werden dabei für den jeweilig aktuellen Monat nützliche Tipps nach dem Zufallsprinzip angezeigt. Im Hauptmenü wird die Auflistung aller Tipps, gruppiert nach Monaten, ausgegeben. Viel Spaß beim Stöbern. Übrigens: Eure eigenen Tipps könnt ihr mir gern mit der Angabe des jeweiligen Monats im Gartenjahr an andreas.rusch@am-landgraben.de senden. Diese werde ich dann auch auf der Website mit Nennung des Autors unterbringen.

Ströbitzer Hofflohmarkt 2025

(06.02.2025)

Am 26.April 2025 findet der traditionelle Hofflohmarkt im Stadtteil Ströbitz statt. Wir möchten unseren Mitgliedern die Möglichkeit geben, daran teilzunehmen und ungenutzte Schätze aus den Lauben und aus den Kellern zu Hause zu verkaufen. Auf der Wiese vor dem Vereinsheim können die Stände dazu aufgebaut werden. Die Standgebühr beträgt 5,- € pro Stand und wird an den Veranstalter für die Herstellung von Werbezetteln direkt weitergegeben. Bitte melden Sie sich bei Interesse formlos beim Verein bis zum 31.März an und überweisen Sie unaufgefordert 5,- € mit dem Stichwort HOFFLOHMARKT, Parzellennummer und Namen auf das bekannte Konto unseres Vereins.

Aktuelle Termine für 2025 sind online

(06.02.2025)

Nun sind sie da, die neuen Termine für das Jahr 2025.

Pächterwechsel

(03.02.2022)

Aus gegebenem Anlass weisen wir auf die verbindliche Verfahrensweise hin: • Verpächter ist der Kreisverband der Kleingärtner Cottbus-Stadt e.V. Unser Verein schließt Pachtverträge in Vollmacht des Kreisverbandes ab. Daher sind die Vordrucke des Kreisverbandes verbindlich zu nutzen. • Beabsichtigt ein Pächter, seine Parzelle aufzugeben, ist der Vorstand zu informieren (Schriftlich per Post oder per Einwurf in den Vereinsbriefkasten) • Jeder ist berechtigt, selber einen Nachfolgepächter zu suchen. Dieser Interessent ist dem Vorstand zu melden. Wir setzen uns dann mit dem abgebenden Pächter zur weiteren Verfahrensweise in Verbindung. • Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme eines neuen Mitglieds. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, jedem Aufnahmeantrag zuzustimmen. • Wir unterstützen auch Pächter, die ihre Parzelle abgeben wollen, bei der Suche nach einem Nachnutzer. • Die Übertragung der Parzelle darf ausschließlich an ein Mitglied des Kleingartenvereins „Am Landgraben“ e.V. Cottbus erfolgen. • Werden sogenannte „Kaufverträge“ ohne Wissen des Vereinsvorstandes mit Nichtmitgliedern abgeschlossen, sind diese nicht rechtswirksam. Der sog. „Erwerber“ hat kein Recht auf die Nutzung der Parzelle.

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